Tarifwechsel prüfen

Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern und PKV, was ist versichert?

Jetzt teilen via
Björn Kotzan
7. November 2022
Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern und PKV, was ist versichert?
Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern und PKV, was ist versichert?

Beihilfe, Beamtentarif & Beihilfeergänzung. Brauche ich das alles als Beamt:in des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Die Beihilfeordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verstehen und wissen, was versichert ist & was als Leistung ergänzt werden kann und muss um Ihren Versicherungsschutz rund um die Krankenversicherung zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis

Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern und PKV: Was ist versichert & was nicht?

Eine der Besonderheiten des Beamtenstatus ist, dass Beamte in dem Sinne keinen Arbeitgeber haben, sondern an diese Stelle das Bundesland bzw. der Bund als Dienstherr tritt. In dieser Funktion haben Dienstherren eine besondere Fürsorgepflicht für ihre Beamtinnen und Beamten, die sie dazu verpflichtet, im Falle von Krankheit, Pflege und Geburt einen Teil der anfallenden Kosten zu erstatten. Die Beihilferegelungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern regeln genau, welche Beihilfeleistungen in welcher Höhe übernommen werden – und was durch eine private Krankenversicherung zusätzlich versichert werden muss. Hier erfahren Sie, wie Sie als Beamte in Mecklenburg-Vorpommern von der Beihilfe profitieren – und an welchen Stellen Sie zusätzlich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) zusätzlich vorsorgen können bzw. ggf. sogar sollten.

Was ist konkret in der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern an Krankheitskosten versichert?

Ein Durchschnittsbeamter mit zwei (beihilfeberechtigten) Kindern erhält in Mecklenburg-Vorpommern einen Beihilfesatz in Höhe von 70 Prozent der beihilfefähigen Leistungen. Sind beide Elternteile Beamte, erhält nur Mutter oder Vater den Beihilfesatz von 70 Prozent. Kinder mit Kindergeldanspruch erhalten sogar 80 Prozent. Das ist üppig, vergleicht man damit „normale“ Arbeitnehmer, die nur einen Arbeitgeberzuschuss von maximal 50 Prozent der Beiträge zur Krankenversicherung erhalten. Zudem können auch Ehepartner von Beamten Beihilfe erhalten, wenn sie weniger als 20.000 Euro Einkünfte erzielen. Ihr Beihilfeanspruch wird unter Vorbehalt gewährt und muss durch den Steuerbescheid nachgewiesen werden.

Beamte in Mecklenburg-Vorpommern müssen ergänzend zur Beihilfe, die den Löwenanteil an den Krankheitskosten übernimmt, lediglich die restlichen Kosten in Höhe von 20 bzw. 30 Prozent absichern. Mit den eigens dafür entwickelten beihilfekonformen Tarifen, die viele Versicherer in ihrem Tarifportfolio anbieten, muss man nach geeigneten Beamtentarifen nicht lange suchen.

Wer erhält als Beamter in Mecklenburg-Vorpommern wie viel Beihilfe (Beihilfesätze)?

Personenkreis Individuelle Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung PKV-Leistung
Beamter (mit einem berücksichtigungsfähigen Kind)50 %50 %
Beamter mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig) Pensionäre Beamte in Elternzeit (unabhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder)70 %30 %
Kind (mit Kindergeldanspruch), Waisen80 %20 %
Polizeianwärter, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte im aktiven Dienst: 100 % Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau, bei zahntechnischen Material- und Laborkosten 40 %, Heilpraktiker bis Höchstsatz GebüH) Rechtsreferendare haben seit 2018 in Mecklenburg-Vorpommern den Status als Beamtenanwärter und damit Anspruch auf Beihilfe

Beamte in Mecklenburg-Vorpommern: Die Beihilfeleistungen im Überblick

Die Beihilfestelle im Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt ihre Beamten finanziell bei allen medizinisch notwendigen Aufwendungen. Darunter fallen der Arztbesuch, Zahnarztbesuch, Krankenhausaufenthalt und die Pflege. Doch nicht alle Leistungen sind beihilfefähig. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten und häufigen Behilfeleistungen für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern.

HÄUFIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Für (beihilfefähige) zahntechnische Material- und Laborkosten zahlt die Beihilfebis zu 60 %
Zweibettzimmer/Chefarztbehandlungnein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag10 Euro
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr darunter lagen:< 20.000 Euro
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Ärztliche BehandlungWird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
HeilpraktikerleistungenBeihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe
ArzneimittelÄrztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Kinder, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro)
BeförderungZuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro)
HilfsmittelGemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro)
SehhilfenGläser und Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, Gestelle sind nicht beihilfefähig
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ZAHNARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Zahnärztliche BehandlungWerden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
Zahnersatzbeihilfefähig (Ausnahme Anwärter, die nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst beihilfefähig sind)
Implantatebis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu 4 je Kiefer
Material- u. Laborkostenzu 60 % beihilfefähig
KieferorthopädieWird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen und bei medizinischer Notwendigkeit darüber hinaus
LEISTUNGSFÄLLE IM KRANKENHAUS … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
RegelleistungenJa, Zuzahlung von 10 Euro/Tag für max. 28 Tage
ZweibettzimmerNein
Privatärztliche BehandlungNein
LEISTUNGSFÄLLE BEI DER PFLEGE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Ambulant/StationärBeihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unterkunft/VerpflegungWird erstattet, wenn monatliche Belastungsgrenze (abhängig von Besoldungsgruppe) überschritten ist
SONSTIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
Kur- und RehaleistungenKurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 Euro/Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre) Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehamaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 Euro), Unterkunft, Verpflegung
Familien- und Haushaltshilfebei außerhäuslicher Unterbringung, inkl. 28 Tage danach, bei Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben (72 Euro/Tag bzw. 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße)
Belastungsgrenze für Eigenanteile2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
Kostendämpfungspauschalekeine
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag200 Euro, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen

Alle Angaben ohne Gewähr.

Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern: Wo sind die Lücken im System Beihilfe?

Der Dienstherr übernimmt durch die Beihilfe einen nicht unerheblichen Teil der Krankenversicherung, jedoch nicht komplett und ggf. nicht für alle in Anspruch genommenen Leistungen. Die Beihilfeleistungen decken im Normalfall im Minimum das ab, was auch eine gesetzliche Krankenkasse für ihre Mitglieder an sogenannten Regelleistungen übernimmt. An vielen Stellen bietet die Beihilfe sogar mehr Schutz.

Zusammen mit den passgenau auf die Beihilfeleistungen abgestimmten Beamtentarifen bzw. Restkostentarifen sind alle beihilfefähigen Leistungen zu 100 Prozent abgedeckt. Wer mehr will, muss sich zusätzlich versichern. Das trifft auf gesetzlich Versicherte zu, die mit privaten Krankenzusatzversicherungen, beliebt sind hier vor allem Zahnzusatzversicherungen, extra vorsorgen, aber auch auf Beamte. Beamte aus Mecklenburg-Vorpommern können ihren Gesundheitsschutz aufstocken und viele Zusatzleistungen absichern mit Beihilfeergänzungstarifen.

Warum ist die Beihilfeergänzung für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern so wichtig bei der Wahl der PKV?

Was gefällt Ihnen besser: Variante 1 oder Variante 2?

Variante 1:

Beihilfe + PKV-Restkostenversicherung = 100 Prozent der Beihilfeleistungen

Variante 2:

Beihilfe + PKV-Restkostenversicherung + Beihilfeergänzung = Bedarfsgerechte Absicherung

Eine möglichst bedarfsgerechte Absicherung klingt natürlich immer erstrebenswert, aber sie hängt eben für viele auch vom Preis ab. Gerade als junger, gesunder Beamter aus Mecklenburg-Vorpommern stellt sich die Frage, ob die Leistungen, die Beihilfe und ergänzend dazu die private Krankenversicherung bereits bieten, nicht ausreichen.

Wer jedoch auf nichts verzichten möchte und den eigenen Gesundheitsschutz individuell gestalten möchte, wählt zusätzlich eine Beihilfeergänzung. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise Heilpraktikerleistungen, Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer ohne Zuzahlung abdecken – alles Leistungen, die die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern nicht übernimmt. Als Ergänzungstarif sind die Beiträge für Beihilfeergänzungsverträge überschaubar und oftmals schon ab 10 Euro monatlich erhältlich. Die Kosten richten sich nach dem gewählten Umfang der Bausteine und außerdem nac dem Alter bei Versicherungsbeginn, den Vorerkrankungen sowie der konkreten Beihilfeverordnung.

Beihilfeergänzungstarife bieten sich auch in diesen Bereichen an, wo Lücken im System Beihilfe sind:

  • Sehhilfen: Brillen, Kontaktlinsen
  • Zahnersatz
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtagegeld
  • Massagen, Bäder
  • traditionelle chinesische Medizin wie Qi-Gong, Tai-Chi, Shiatsu, Akupressur sowie Yoga gehören nicht zu medizinisch notwendigen Heilbehandlungen und sind daher wie viele weitere Behandlungen nicht beihilfefähig.

Die individuellen Lücken im Gesundheitsschutz aufzuspüren, ist für Laien gar nicht so einfach. Hier lohnt es sich, den Rat von unabhängigen Versicherungsexperten zu suchen. Sie überprüfen, wo gemessen am persönlichen Bedarf nachgebessert werden muss und finden passende Tarife bzw. Tarifkombinationen für eine optimale Absicherung zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Auch angesichts der riesigen Tarifauswahl ist eine Beratung durch spezialisierte Fachkräfte für Beamtenversicherungen und Tarifoptimierung empfehlenswert.

Tipp: Empfohlene Versicherungen für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie in unseremkompakten Überblick:

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

PKV vs. GKV, haben Sie als Beamte in Mecklenburg-Vorpommern eine echte Wahl? (Stichwort: pauschale Beihilfe)

Die klare Antwort lautet: Nein. Eine echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe haben Beamte in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Das liegt daran, dass die Beihilfe nur dann gezahlt wird, wenn Beamte auch privat krankenversichert sind. Gehen Beamte in Mecklenburg-Vorpommern dennoch freiwillig in die GKV, müssen sie die Beiträge in voller Höhe allein tragen. Deswegen ist die Zahl der Beamten in der GKV auch gering. Darunter sind etwa Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen oder mit Vorerkrankungen.

Doch hier tut sich etwas und mehrere Bundesländer haben ihr Beihilfesystem inzwischen reformiert. Allen voran Hamburg, dazu Berlin, Brandenburg, Thüringen, Bremen und ab 2023 auch Baden-Württemberg bieten (künftig) neben der herkömmlichen individuellen Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe an. Grundsätzlich werden 50 Prozent der nachgewiesenen Beiträge für eine Krankenvollversicherung als pauschale Beihilfe zusammen mit den monatlichen Bezügen ausgezahlt. Anders als beim bisherigen Beihilfesystem, bei dem die Beihilfestelle und die PKV (Restkosten + Beihilfeergänzung) die eingereichten Rechnungen in vereinbarter Höhe übernimmt, zahlt die pauschale Beihilfe einen festen Betrag unabhängig von den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.

Die pauschale Beihilfe ermöglicht Neu-Beamten den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne finanzielle Nachteile und sorgt auch dafür, dass bereits in der GKV versicherte Beamte erstmals einen Zuschuss in Form der pauschalen Beihilfe erhalten. Die pauschale Beihilfe ist nicht auf die GKV begrenzt, denn auch privatversicherte Beamte können sich auf Antrag freiwillig (aber auch unwiderruflich!) entscheiden, ob sie bei der individuellen Beihilfe bleiben wollen oder zur pauschalen Beihilfe wechseln.

Was hat die pauschale Beihilfe für Vor- und Nachteile?

INDIVIDUELLE VS. PAUSCHALE BEIHILFE
INDIVIDUELLE BEIHILFE PAUSCHALE BEIHILFE
beteiligt sich prozentual an den anfallenden Krankheitskostenbeteiligt sich an den Kosten für die Krankenvollversicherung
Durch die PKV Öffnungsklausel können sich auch Beamte mit Vorerkrankungen günstig privatversichernergänzend zur GKV können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden
Beilhilfeanspruch laut Beihilfeverordnung: 50 bis 80 %kein Abrechnungsaufwand, beinahe alles wird direkt mit der Versicherung abgerechnet
Restbetrag wird durch eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgedecktggf. günstigere Beiträge für Beamte mit niedrigem Sold z. B. in Teilzeit, untere Gehaltsgruppe
meist umfangreichere, garantierte Leistungen versichert: über den (einseitig kürzbaren) Regelleistungen der GKVkein Anspruch mehr auf die Kostenübernahme von beihilfefähigen Leistungen
individuell wählbarer PKV-Versicherungsschutz (Baustein-Prinzip)bei Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe gibt es keine Unterstützung vom neuen Dienstherrn
Abrechnung erfolgt mit Beihilfestelle und Versicherung, häufig Vorleistung nötigZuschusshöhe begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags (Stand 2022: 353,14 Euro von 706,28 Euro)

Kommt die pauschale Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Regierungskoalition aus SPD und Linke hatte in den Koalitionsvertrag die Einführung der sogenannten pauschalisierten Beihilfe vereinbart. Bisher zahlen Beamte dort, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, 14,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Käme die pauschale Beihilfe nach dem Hamburger Modell würden sich die Beitragskosten halbieren auf 7,3 Prozent plus den hälftigen Zusatzbeitrag. Die Einführung der pauschalen Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern ist in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode geplant. Aktuell sind von 18.450 Landesbeamten 132 gesetzlich krankenversichert.

Mehr über die pauschale Beihilfe als neues Instrument der Beihilfe lesen Sie hier:

Dürfen Beamte mit Vorerkrankungen in die PKV?

Ja, sie dürfen. Grundsätzlich werden alle mit Eintritt in das Beamtenverhältnis von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit, was ihnen den Wechsel in eine private Krankenversicherung ermöglicht. Mit der Öffnungsklausel bzw. Öffnungsaktion in der PKV trifft das auch auf Beamte mit (schwerwiegenderen) Vorerkrankungen zu. Normalerweise werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vor allen nach den beiden Faktoren Alter und Gesundheitszustand kalkuliert. Im Falle von gesundheitlich vorbelasteten Beamten steigt die Höhe der Beiträge mit dem zu versichernden Risiko deutlich an. Während sie früher befürchten mussten, teure Risikozuschläge zahlen zu müssen, Leistungsausschlüsse hinnehmen zu müssen oder gar eine Ablehnung, brachte ihnen die PKV Öffnungsklausel Erleichterung.

Durch die Öffnungsaktion können sich auch vorbelastete Beamte mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder sonstigen schwerwiegenderen Gesundheitsrisiken zu überschaubaren und gedeckelten Konditionen (maximal 30 Prozent Risikozuschlage des tariflichen Kostenbeitrag, keine Leistungsausschlüsse) privat krankenversichern. Für Ergänzungs- und Zusatztarife steht die Aktion allerdings nicht offen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob dieser erleichterte Zugang zur PKV auch für Ihre Krankengeschichte nötig ist, können wir das für Sie mit einer unverbindlichen (anonymisierten) Risikovoranfrage herausfinden.

Mehr zum erleichterten Zugang zur PKV über die Öffnungsklausel für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern lesen Sie hier:

Weitere interessante Beiträge