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Beihilfe Brandenburg und PKV, was ist versichert?

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Anja Glorius
6. November 2022
Beihilfe Brandenburg und PKV, was ist versichert?
Beihilfe Brandenburg und PKV, was ist versichert?

Wir helfen Ihnen als Verbeamteter dabei, Ihre Beihilfeordnung des Landes Brandenburg zu verstehen. Im Ratgeber zeigen wir Ihnen, was versichert ist und wo Sie ggf. Ihre versicherten Leistungen ergänzen können. Denn das Land Brandenburg stellt für Ihre Verbeamteten eine Grundleistung zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

  • Beihilfe Brandenburg und PKV: Was ist versichert, was nicht?
  • Was haben Sie wirklich in der Beihilfe Brandenburg für Krankheitskosten versichert?
  • Brandenburger Beihilfe: Wo stecken Lücken im System Beihilfe?
  • PKV vs. GKV: In Brandenburg haben Beamte bereits eine echte Wahl (Stichwort: pauschale Beihilfe)
  • Wer darf als Beamter in die PKV?
  • Beihilfe Brandenburg und PKV: Was ist versichert, was nicht?

    Für viele liegt der wichtigste Vorteil am Beamtenstatus in dessen Sicherheit. Wie kein anderes Arbeitsverhältnis bietet es eine gute Bezahlung, ggf. automatische Gehaltserhöhungen nach Dienstalter, viele Sozialleistungen, die woanders gestrichen sind, und in Form der Beihilfe einen überdurchschnittlich hohen „Arbeitgeberzuschuss“ zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie genau Sie als Beamte in Brandenburg von der Beihilfe profitieren, in welcher Höhe und wofür sie leistet – und an welchen Stellen Sie die Möglichkeit haben, je nach Bedarf Lücken in der Absicherung zu schließen, erfahren Sie hier.

    Was haben Sie wirklich in der Beihilfe Brandenburg für Krankheitskosten versichert?

    Die Beihilfe ist nur ein Baustein der Gesundheitsabsicherung von Beamten in Brandenburg und ihren beihilfeberechtigten Angehörigen. Am Beihilfesatz und den Leistungen der Beihilfe im konkreten Leistungsfall erkennt man, dass die Beihilfe bzw. der jeweilige Dienstherr den größten Anteil zu den Gesundheitskosten beisteuert. Für Beamte mit zwei Kindern sind es immerhin 70 Prozent, Kinder von Beamten werden mit 80 Prozent bezuschusst. Die Restkosten in Höhe von 20 oder 30 Prozent, der nach Abzug des Beihilfesatzes übrig bleibt, müssen Beamte in Brandenburg durch die private Krankenversicherung (PKV) absichern; z. B. mit beihilfekonformen Tarifen.

    Wer kriegt als Beamter in Brandenburg wie viel Beihilfe (Beihilfesätze)?

    Personenkreis Individuelle Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung PKV-Leistung
    Beamter50 %50 %
    Beamter mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch)Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig)PensionäreBeihilfeberechtigte in Elternzeit (unabhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder)70 %30 %
    Kind (mit Kindergeldanspruch), Waisen80 %20 %
    Bei Polizeianwärtern im einfachen + mittleren Dienst: 100 % Heilfürsorge (vergleichbar mit GKV-Niveau)Bei Polizeianwärtern im gehobenen Dienst und Polizeibeamten: Anspruch auf Beihilfe

    + Pauschale Beihilfe: Brandenburg bietet wie das benachbarte Berlin und einige andere Bundesländer seit dem 01.01.2020 neben der herkömmlichen individuellen Beihilfe auch die pauschale Beihilfe an. Diese neue Form der Beihilfe wird als Pauschale zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung an Beamte in Brandenburg gezahlt. Details zur pauschalen Beihilfe in Brandenburg lesen Sie weiter unten in diesem Beitrag oder hier im Blog von KVoptimal.de

    Beamte in Brandenburg: Die Beihilfeleistungen im Überblick

    Die Beihilfe im Land Brandenburg unterstützt Sie als Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Hier finden Sie sortiert nach Leistungsfällen beim Arztbesuch, Zahnarztbesuch, im Krankenhaus, in der Pflege etc. eine Auswahl mit häufigen Behilfeleistungen für Brandenburger Beamte.

    HÄUFIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
    Für (beihilfefähige) zahntechnische Material- und Laborkosten zahlt die Beihilfebis zu 60 %
    Zweibettzimmer/Chefarztbehandlungnein
    Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag10 Euro
    Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr darunter lagen:< 20.000 Euro
    LEISTUNGSFÄLLE BEIM ARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
    Ärztliche BehandlungWird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen
    HeilpraktikerleistungenBeihilfefähige Höchstbeträge gemäß einer Liste der Bundesbeihilfe
    ArzneimittelÄrztlich verordnete Arzneimittel; Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur für Kinder, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro)
    BeförderungZuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro)
    HilfsmittelGemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 Euro bis 10 Euro)
    SehhilfenGläser und Kontaktlinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, Gestelle sind nicht beihilfefähig
    LEISTUNGSFÄLLE BEIM ZAHNARZT … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
    Zahnärztliche BehandlungWerden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen
    Zahnersatzbeihilfefähig (Ausnahme Anwärter, die nur bei Unfall sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst beihilfefähig sind)
    Implantatebis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu 4 je Kiefer
    Material- u. Laborkostenzu 60 % beihilfefähig
    KieferorthopädieWird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen und bei medizinischer Notwendigkeit darüber hinaus

    Die Beihilfeleistungen in Brandenburg sind im Zahnbereich also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen.

    LEISTUNGSFÄLLE IM KRANKENHAUS … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
    RegelleistungenJa, Zuzahlung von 10 Euro/Tag für max. 28 Tage
    ZweibettzimmerNein (Ausnahme Schwerbehinderung)
    Privatärztliche BehandlungNein (Ausnahme Schwerbehinderung)
    LEISTUNGSFÄLLE BEI DER PFLEGE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
    Ambulant/StationärBeihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI
    Unterkunft/VerpflegungWird erstattet, wenn monatliche Belastungsgrenze (abhängig von Besoldungsgruppe) überschritten ist
    SONSTIGE LEISTUNGSFÄLLE … … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG
    Kur- und RehaleistungenKurleistungen, Zuschuss für Unterkunft von 16 Euro/Tag (max. 21 Tage alle 4 Jahre) Stationäre Rehabilitation, Vater- bzw. Mutter-Kind-Rehamaßnahmen nach Zusage bis 21 Tage inkl. Fahrtkosten (bis 200 Euro), Unterkunft, Verpflegung
    Familien- und Haushaltshilfe28 Tage bei schwerer Krankheit bzw. akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt leben oder pflegebedürftig sind, auch bei außerhäuslicher Unterbringung, inkl. 28 Tage danach sowie bei Tod, bis zu 11 Euro/Stunde
    Belastungsgrenze für Eigenanteile2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens
    Kostendämpfungspauschalekeine
    Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag200 Euro, die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen

    Alle Angaben ohne Gewähr.

    Haben Sie noch Fragen?

    Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

    Brandenburger Beihilfe: Wo stecken Lücken im System Beihilfe?

    Die Beihilfe für Brandenburger Beamte ist ein guter Anfang, übernimmt der Dienstherr abhängig vom geltenden Beihilfesatz doch bis zu 80 Prozent der Gesundheitskosten. In der Übersicht der Beihilfeleistungen zeigt sich, dass diese sich oft an den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientieren, aber auch häufig darüber hinausgehen.

    Zusätzlich zur Beihilfe ist dann theoretisch nur der Rest zu den 100 Prozent zu versichern – je nach Personenkreis sind das 20 bis 50 Prozent. Dafür haben die privaten Krankenversicherungen passgenaue Beamtentarife entwickelt, die als Restkostenversicherung genau das tun: die restlichen Kosten der medizinischen Behandlung etc. abdecken. Zu unterscheiden sind diese auch unter dem Namen beihilfekonforme Tarife bekannten Tarife allerdings von den zusätzlichen Beihilfeergänzungstarifen.

    Da mit Beihilfe und Restkostenversicherung immer noch nicht alle (gewünschten) Leistungen vollständig abgedeckt werden, können Beamte in Brandenburg zusätzlich mit einem günstigen Beihilfeergänzungstarif viele Zusatzleistungen absichern.

    Das Tüpfelchen auf dem i: Die Beihilfeergänzung für Beamte in Brandenburg

    Das ist schon gut …

    Beihilfe + PKV-Restkostenversicherung = 100 Prozent der Beihilfeleistungen

    … aber das ist noch besser:

    Beihilfe + PKV-Restkostenversicherung + Beihilfeergänzung = Bedarfsgerechte Absicherung

    Klingt erstmal nach einer Menge Aufwand, wenn die Krankenversicherung quasi von drei Säulen getragen wird. Aber es lohnt sich, denn Beihilfe und Restkostenversicherung in einer privaten Krankenversicherung übernehmen zwar zusammen 100 Prozent, aber eben nur von den durch die Beihilfeverordnung vorgegebenen Leistungen. Eine Stärke der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass die Privatversicherten sich ihren Schutz durch verschiedene Bausteine flexibel und individuell zusammenstellen können. Je nachdem, worauf der Fokus liegt, können beispielsweise Heilpraktikerleistungen, Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer etc. – alles Leistungen, die die Beihilfe für Brandenburger Beamte nicht abdeckt – zusätzlich vereinbart werden. Das geht aber nur über eine Beihilfeergänzung.

    Zu den Leistungen, die von Beihilfe und PKV-Volltarif gar nicht oder nicht vollständig übernommen werden, zählen vor allem diese Bereiche:

    • Brillen, Kontaktlinsen
    • Kuren
    • Zahnersatz
    • Reha

    Beihilfeergänzungstarife fungieren hier als private Zusatzversicherungen und sorgen für mehr Komfort und eine passgenaue Absicherung im Krankheitsfall. Je nach gewähltem Tarif werden in Beihilfeergänzungstarifen Zahnbehandlungen, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld, die Auslandsreisekrankenversicherung, Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung (zusätzlich) abgesichert.

    Tipp: Weitere empfohlene Versicherungen für Beamte im kompakten Überblick gibt es hier:

    PKV vs. GKV: In Brandenburg haben Beamte bereits eine echte Wahl (Stichwort: pauschale Beihilfe)

    Brandenburg ist zusammen mit Hamburg, Bremen, Berlin, Thüringen und ab 2023 auch Baden-Württemberg ein Pionier in Sachen pauschale Beihilfe. Sie ergänzt in diesen Bundesländern die bisher einzige Form der Beihilfe: die individuelle Beihilfe. Mit Einführung der pauschalen Beihilfe haben Brandenburger Beamte erstmals die wirklich freie Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.

    Dass diese echte Wahrfreiheit vor 2020 nicht bestand, liegt an der einfachen Tatsache, dass die individuelle Beihilfe nur dann gezahlt wurde, wenn der Beamte auch privat krankenversichert war. Da sie ihre Beiträge sonst komplett allein tragen müssen, haben sich daher nur wenige Brandenburger Beamte dazu entschieden, sich freiwillig in der GKV zu versichern.

    Die pauschale Beihilfe für Beamte in Brandenburg hat diese Ungerechtigkeit ausgeräumt und ermöglicht Neu-Beamten den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne finanzielle Nachteile. Auch der kleine Kreis der Beamten in der GKV erhält seitdem diese pauschale Beihilfe. Zudem können sich auch privatversicherte Beamte einmalig entscheiden, ob sie bei der individuellen Beihilfe bleiben oder zur pauschalen Beihilfe wechseln. Beides hat Vor- und Nachteile, wie wir in der Übersicht aufzeigen:

    Was hat die pauschale Beihilfe für Vor- und Nachteile?

    Individuelle vs. Pauschale Beihilfe

    INDIVIDUELLE BEIHILFE PAUSCHALE BEIHILFE
    beteiligt sich prozentual an den anfallenden Krankheitskostenbeteiligt sich an den Kosten für die Krankenvollversicherung unabhängig ob PKV oder GKV versichert
    Durch die PKV Öffnungsklausel können sich auch Beamte mit Vorerkrankungen günstig privatversichernergänzend zur GKV können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden
    Beilhilfeanspruch laut Beihilfeverordnung: 50 bis 80 % kein Abrechnungsaufwand, beinahe alles wird direkt mit der Versicherung abgerechnet
    Restbetrag wird durch eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgedecktggf. günstigere Beiträge für Beamte mit niedrigem Sold z. B. in Teilzeit, untere Gehaltsgruppe
    meist umfangreichere, garantierte Leistungen versichert: über den (einseitig kürzbaren) Regelleistungen der GKVkein Anspruch mehr auf die Kostenübernahme von beihilfefähigen Leistungen
    individuell wählbarer PKV-Versicherungsschutz (Baustein-Prinzip)bei Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe gibt es keine Unterstützung vom neuen Dienstherrn
    Abrechnung erfolgt mit Beihilfestelle und Versicherung, häufig Vorleistung nötigZuschusshöhe begrenzt auf 50% des Höchstbetrags (Stand 2022: 353,14 Euro von 706,28 Euro)

    Die pauschale Beihilfe für Brandenburger Beamte beläuft sich auf einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent zu den Beiträgen der Krankenversicherung – GKV oder PKV – nach oben hin begrenzt auf den Höchstbeitrag im Basistarif. Anders als beim bisherigen Beihilfesystem, bei dem die Beihilfestelle und die PKV (Restkosten + Beihilfeergänzung) die eingereichten Rechnungen in vereinbarter Höhe übernahm, zahlt die pauschale Beihilfe einen festen Betrag unabhängig von den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.

    Wie Beamte in Brandenburg umfangreich, bedarfsgerecht und günstig durch Beihilfe, Restkostenversicherung und ggf. Beihilfeergänzung versichert sind, hängt von vielen Faktoren ab: Besoldungsgruppe, Alter, Gesundheitszustand, familiäre Situation mit beihilfeberechtigten Angehörige etc. Einmal investiert, lohnt sich auch angesichts der riesigen Tarifauswahl die Beratung durch Versicherungsexperten für Beamtenversicherungen und Tarifoptimierung.

    Mehr über die pauschale Beihilfe als Alternative für Brandenburger Beamte lesen Sie hier:

    Wer darf als Beamter in die PKV?

    Generell können Beamte jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln, denn sie sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Genauer gesagt haben zuvor gesetzlich pflichtversicherte Neu-Beamte mit dem Beginn ihrer Beamtenlaufbahn ein Sonderkündigungsrecht, was ihnen zum Termin der Verbeamtung den Wechsel in eine private Krankenversicherung ermöglicht – und das sogar rückwirkend. Eine gewisse Frist beachten müssen Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert waren und sich entscheiden in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hier gibt es eine Kündigungsfrist, die einen Wechsel zum Ende des übernächsten Monats verschiebt.Mit der Öffnungsklausel in der PKV haben auch Beamte mit (schwerwiegenderen) Vorerkrankungen die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

    PKV Öffnungsaktion für Beamte mit Vorerkrankungen

    Ein Kalkulationsgrundsatz der PKV, nach dem die Höhe der Beiträge sich vor allem nach dem zu versichernden Risiko richtet, führte in der Vergangenheit dazu, dass Beamte z. B. mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder sonstigen schwerwiegenderen Gesundheitsrisiken entweder zur Zahlung eines enormen Risikozuschlags aufgefordert oder sogar ganz abgelehnt wurden.

    Mit der PKV Öffnungsaktion, auch unter dem Namen PKV Öffnungsklausel bekannt, haben auch diese vorbelasteten Beamten die Möglichkeit, die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung zu nutzen. Denn mit der Öffnungsklausel haben sich die teilnehmenden privaten Krankenversicherungen (ca. 90 Prozent) verpflichtet, jeden fristgemäß gestellten und erstmaligen Antrag anzunehmen und maximal 30 Prozent Risikozuschläge aufzuschlagen sowie keine Leistungen auszuschließen.

    Mit unverbindlichen (anonymisierten) Risikovoranfragen lässt sich herausfinden, ob Sie von der Öffnungsaktion überhaupt Gebrauch machen müssen, Ihre Vorerkrankungen von Gewicht sind, und anschließend der richtige Versicherer finden. Wir erledigen das gern für Sie.

    Mehr zum erleichterten Zugang zur PKV über die Öffnungsklausel für Beamte in Brandenburg lesen Sie hier:

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